Intelligente Fussverkehrssteuerung regelt Strassenübergänge bedarfsgerechter
23 mai 2022 | Markus Störr, Mobilität Basel-Stadt
Fussgängerinnen und Fussgänger können sich nicht wie der motorisierte Individualverkehr schon viele Meter vor der Lichtsignalanlage bemerkbar machen, um Grün zu bekommen, sondern meist erst direkt beim Ampelmast durch Betätigen des Anforderungstasters. Das Amt für Mobilität des Kantons Basel-Stadt hat an einer Lichtsignalanlage untersucht, wie die Grün- und Rotphasen auch auf die Bedürfnisse der Fussgängerinnen und Fussgänger abgestimmt und insgesamt bedarfsgerechter geregelt werden können.
Die Steuerungen der meisten Lichtsignalanlagen sind auf den motorisierten Individualverkehr, den öffentlichen Verkehr und in letzter Zeit auch vermehrt auf den Veloverkehr ausgelegt. Die Anforderungen des Fussverkehrs werden dabei oft nur ungenügend berücksichtigt. Bei bedarfsgesteuerten lichtsignalgeregelten Übergängen des Fussverkehrs ist häufig zu beobachten, dass Zufussgehende mit dem Anforderungstaster einen Bedarf anmelden, den Wartebereich aber verlassen, bevor die Freischaltung zum Queren der Strasse erfolgt. Die Gründe für dieses Verhalten können auf lange Wartezeiten oder das nicht sofortige Umschalten bei wenig motorisiertem Verkehr zurückgeführt werden. Infolgedessen wird der Verkehrsstrom an der Lichtsignalanlage gestoppt, obwohl zu diesem Zeitpunkt keine Person mehr die Strasse überqueren will. Dies führt wiederum zu einer Behinderung des Verkehrsflusses durch unnötiges Warten und zu einer Erhöhung der Umweltbelastung durch zusätzliches Anfahren.
Das Amt für Mobilität Basel-Stadt hat in einem einjährigen Pilotversuch an der lichtsignalgeregelten Strassenquerung der Flughafenstrasse beim Zugang zum Kannenfeldpark mit einer intelligenten Fussverkehrssteuerung die folgenden Massnahmen untersucht:
- berührungslose, automatische und frühzeitige Anmeldung durch Erfassung von Zufussgehenden bei Annäherung zum lichtsignalgeregelten Übergang vor Erreichen des Anforderungstasters und des Wartebereichs
- bedarfsgerechte und sichere Verlängerung der Fussverkehrsphase nach Personenaufkommen oder bei Überquerung durch mobilitätseingeschränkte Personen mittels Überwachung der Querungsstelle
- Erfassung des Fussverkehrsaufkommens im Aufstellbereich zur Schaltung einer priorisierten Fussverkehrsphase bei hohem Personenaufkommen
- Überwachung des Wartebereichs der Zufussgehenden für die Annullierung der Fussverkehrsanmeldung, falls der Wartebereich vorzeitig verlassen wird und keine Fussverkehrsphase mehr benötigt wird
Die mehrheitlich positiven Ergebnisse der durchgeführten Versuche haben dazu geführt, dass das Amt für Mobilität die Versuchsanlage in den Dauerbetrieb übernommen hat. Zwischenzeitlich konnte bereits eine weitere lichtsignalgeregelte Querung für Zufussgehende mit all diesen Komponenten in Betrieb genommen werden.
Mit der intelligenten Fussverkehrssteuerung an Lichtsignalanlagen kann die Benachteiligung des Fussverkehrs gegenüber dem motorisierten Verkehr ein Stück weit reduziert werden. Die Steuerung leistet einen Beitrag zur Erhöhung des Komforts und der Sicherheit der Zufussgehenden in stark verkehrsbelasteten Räumen. Beobachtungen vor Ort zeigen zudem, mit welcher Selbstverständlichkeit die intelligente Fussverkehrssteuerung funktioniert. Beim «Flâneur d’Or 2020 – Fussverkehrspreis Infrastruktur» wurde die intelligente Fussverkehrssteuerung zudem als eines von zehn Projekten ausgezeichnet und mit einer besonderen Erwähnung bedacht.