Stadtgeschwindigkeit

Tempo 30 Rosengartenstrasse

21. Januar 2022 | Christoph Suter, ewp

Die Rosengartenstrasse in Zürich ist ein prominentes Fallbeispiel für den Einsatz von Tempo 30 auf wichtigen Hauptverkehrsstrassen. Die Ausgangslage entlang der Rosengartenstrasse zeigt, dass die Einführung von Tempo 30 aus Sicht von Lärmschutz und Verkehrssicherheit zweck- und verhältnismässig sein kann.

Bildlegende: Rosengartenstrasse-Nordstrasse (ewp)

Die Achse Rosengarten-/Bucheggstrasse stellt eine starke Zäsur im dicht besiedelten Wohnquartier Wipkingen dar. Sie gehört zu denjenigen Strassenabschnitten mit der höchsten Dichte an Bewohner*innen, die mit übermässigem Lärm leben müssen. Gleichzeitig ist die Achse eine wichtige innerstädtische Verbindung für den MIV und öV: Sie weist eine Verkehrsmenge von täglich rund 55'000 Fahrzeugen auf, und drei Buslinien führen über diesen Strassenzug.

Übersicht Strassennetz und Lage der Achse Rosengarten-/Bucheggstrasse (ewp)
Übersicht Strassennetz und Lage der Achse Rosengarten-/Bucheggstrasse (ewp)

Im Jahr 2020 lehnte das Stimmvolk das Projekt «Rosengartentram und Rosengartentunnel in der Stadt Zürich» ab. Daraufhin beschloss der Stadtrat, Sofortmassnahmen auf der Rosengarten-/Bucheggstrasse umzusetzen und Tempo 30 prüfen zu lassen. In einem verkehrstechnischen Gutachten hat das beauftragte Büro ewp abgeklärt, ob Tempo 30 verhältnismässig ist und in welchem Umfang Tempo-30-Massnahmen umgesetzt werden sollen.

Bucheggstrasse (ewp)
Bucheggstrasse (ewp)
Rosengartenstrasse, Blickrichtung Primetower (ewp)
Rosengartenstrasse, Blickrichtung Primetower (ewp)

Das verkehrstechnische Gutachten weist detailliert nach, dass die für eine Herabsetzung der signalisierten Höchstgeschwindigkeit nach Gesetz erforderlichen Kriterien gegeben sind. Als einziger Vorbehalt treten die Betriebskosten für den öV in den Vordergrund. Die Auswertungen der Verkehrsbetriebe Zürich zeigen, dass bereits heute die Wendezeiten auf allen drei Linien zu gewissen Zeiten nicht eingehalten werden können. Mit der Einführung von Tempo 30 wird sich die bereits ungenügende Situation weiter verschlechtern. Die Temporeduktion ist demnach nur möglich, wenn vorgängig der Zeitverlust durch die Temporeduktion an geeigneter Stelle kompensiert oder die Finanzierung der erforderlichen Zusatzkurse sichergestellt werden kann. Die dazu erforderliche Gesamtbetrachtung erfolgt losgelöst vom abschnittsbezogenen Gutachten.

Die Stadt Zürich hat basierend auf dem Gutachten im September 2021 entschieden, auf dieser Achse Tempo 30 einzuführen. Das Vorhaben geht nun in die nächste Runde in diesem verkehrspolitisch kontrovers diskutierten Thema.

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